Steuererleichterungen 2025: Was bedeutet das für Grundstückbesitzer?

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Neuer Gesetzesentwurf zur Steuerreform 2025: Änderungen bei der Grundsteuer für landwirtschaftliche Flächen und neue Bauprojekte.

Neuer Gesetzesentwurf zur Steuerreform 2025: Änderungen bei der Grundsteuer für landwirtschaftliche Flächen und neue Bauprojekte.
Neuer Gesetzesentwurf zur Steuerreform 2025: Änderungen bei der Grundsteuer für landwirtschaftliche Flächen und neue Bauprojekte.

Steuererleichterungen 2025: Was bedeutet das für Grundstückbesitzer?

Was geht gerade im Bereich der Immobilienbesteuerung? Das Thema wird derzeit ganz heiß diskutiert, denn am 24. Oktober 2025 bespricht die Nationalversammlung den neuen Finanzgesetzesentwurf für 2025. Dieser sieht bedeutende Änderungen in der lokalen Besteuerung vor. SeLoger berichtet, dass ein zentrales Element dieses Entwurfs eine Erhöhung des Steuerfreibetrags für landwirtschaftliche Flächen um die Hälfte umfassen soll.

Ein besonderer Fokus liegt auf der Besteuerung von „thermalen Passivhäusern“. Die Regierung schlägt vor, diese für einen Zeitraum von 25 Jahren von der Grundsteuer zu befreien, sofern sie die Energiesparklasse B erreichen. Dies könnte für viele Immobilieneigentümer ein echter Vorteil sein.

Änderungen im Steuersystem

Das neue Gesetz sieht auch vor, dass Kommunen die Möglichkeit erhalten, einen zweijährigen Steuerfreibetrag für Neubauten abzulehnen. Nicolas Ray, ein Abgeordneter der Republikaner, hat hierzu einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht. Bofip erläutert, dass in bestimmten Fällen ganz neue Immobilien auf ungenutztem Land für zehn Jahre sogar von der Besteuerung befreit werden könnten.

Eine weitere Steuererleichterung könnte in Form einer 30-prozentigen Befreiung von der Grundsteuer für unbebaute landwirtschaftliche Flächen in Korfu kommen. Diese Regelung betrifft nur Grundstücke, die nicht schon wegen anderer Artikel des französischen Steuerrechts von Steuervergünstigungen ausgeschlossen sind.

Exonération für kritische Flächen

Aber damit nicht genug: Der Gesetzesentwurf sieht auch vor, dass bestimmte „kritische Flächen“ – dazu gehören beispielsweise vergessene Grundstücke oder solche in schwer zugänglichen Lagen, die zählte man bislang nicht, aber dennoch wertvoll sein könnten – künftig leichter verwaltet werden können. Neben vielen positiven Aspekten gibt es sogar die Möglichkeit, diese Flächen auf die Gemeinde zu übertragen, um von einer Steuerbefreiung zu profitieren. Service Public hebt hervor, dass es auch die Option gibt, die Besteuerung auf bereits bewirtschaftete Flächen zu reduzieren oder ganz abzulehnen.

Wie auch immer die Abstimmung in der Nationalversammlung ausgeht, klar ist, dass die Grundsteuergesetzgebung im Jahr 2025 aufregende Änderungen mit sich bringen könnte. Die Diskussionen sind in vollem Gange, und die kommenden Wochen könnten entscheidend für viele betroffene Steuerzahler werden.