Mord an 16-Jähriger: Psychisch auffälliger Asylbewerber festgenommen!

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In Göttingen wird ein 31-jähriger Asylbewerber wegen Mordverdachts festgenommen; ein Gutachten zur Schuldfähigkeit steht aus.

In Göttingen wird ein 31-jähriger Asylbewerber wegen Mordverdachts festgenommen; ein Gutachten zur Schuldfähigkeit steht aus.
In Göttingen wird ein 31-jähriger Asylbewerber wegen Mordverdachts festgenommen; ein Gutachten zur Schuldfähigkeit steht aus.

Mord an 16-Jähriger: Psychisch auffälliger Asylbewerber festgenommen!

Ein schockierender Vorfall hat in den letzten Tagen in Göttingen für Aufregung gesorgt. Am Freitag wurde ein 31-jähriger Mann, ein abgelehnter Asylbewerber aus dem Irak, festgenommen, nachdem er verdächtigt wurde, eine 16-jährige Jugendliche am Bahnhof Friedland vorsätzlich gegen einen vorbeifahrenden Zug gestoßen zu haben. Der Mordkommission wurde kurz nach dem Tod der Jugendlichen ein ernstes Tötungsdelikt gemeldet, da die Staatsanwaltschaft aufgrund der Umstände von einem Mord ausgeht. Die Ermittler sind sich einig, dass es unwahrscheinlich ist, dass es sich lediglich um einen Unfall handelt, da die 16-Jährige beim Vorfall am Telefon war und seitlich gegen den Zug prallte, wie Göttinger Tageblatt berichtet.

Der Verdächtige war zuvor am Bahnhof angetroffen worden, nachdem er mehrfach randaliert hatte. Zunächst gab es jedoch keine dringenden Gründe für eine Festnahme, sodass er vorübergehend entlassen wurde. Doch der Mann fiel erneut auf, als er in das Grenzdurchgangslager Friedland gebracht wurde. Dort zeigte er psychische Auffälligkeiten und wurde in die Asklepios-Klinik eingewiesen. Einzig DNA-Spuren, die am Körper der verletzten Jugendlichen gefunden wurden, führten zu seiner späteren Festnahme. Diese DNA-Probe stammte bereits aus einem vorherigen Fall und spielte eine zentrale Rolle bei der Identifizierung des Verdächtigen, der sich aktuell in einem Maßregelvollzugszentrum befindet und zu den Vorwürfen schweigt.

Psychiatrisches Gutachten und rechtliche Schritte

Ein psychiatrisches Gutachten zur Schuldfähigkeit des 31-Jährigen soll bald eingeholt werden. Bisher wurde bei ihm Schizophrenie diagnostiziert, was die Frage nach seiner Schuldfähigkeit bei einem möglichen Prozess aufwirft. In der Zwischenzeit äußerte sich Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens zu den Dublin-Regeln, welche die Verteilung von Asylbewerbern in Deutschland und Europa regeln. Behrens betont die Dringlichkeit, mit den bestehenden Problemen des Dublin-Verfahrens umzugehen, um tragfähige Lösungen zu finden und warnte vor der Gefahr, dass der tragische Vorfall zur Schürung von Fremdenfeindlichkeit und Hass instrumentalisiert werden könnte, wie Göttinger Tageblatt berichtet.

Das Dublin-Verfahren, das dafür sorgt, dass Asylanträge nur in einem EU-Mitgliedstaat geprüft werden, zeigt nach der Flüchtlingskrise 2015-2016 viele Mängel auf. Diese Problematik ist nicht nur für die betroffenen Asylbewerber, sondern auch für die Sicherheitslage in den Mitgliedstaaten relevant. Die EU-Kommission hat seitdem Reformvorschläge präsentiert, um das Dublin-Verfahren grundlegend zu überarbeiten und die dafür zuständigen behördlichen Abläufe zu optimieren, wie BAMF berichtet.

Die Herausforderungen der Dublin-Verordnung

Das Dublin-System, das seit 1990 besteht, wurde ursprünglich eingeführt, um die Prüfung von Asylanträgen zu regulieren und Mehrfachanträge zu vermeiden. In den letzten Jahren ist jedoch immer deutlicher geworden, dass es erhebliche Schwächen aufweist. Während die Zahl der Asylanträge in der EU zwischen 2012 und 2016 explosionsartig zunahm, blieb die Umsetzung der Dublin-Verordnung ineffizient. Nur ein kleiner Teil der Überstellungen wurde tatsächlich durchgeführt, und auch die Rückführung nicht asylberechtigter Personen gestaltete sich als schwierig, wie die Analysen des Europäischen Parlaments zeigen.

Die aktuelle Situation, in der tragische Vorfälle rund um die Themen Asyl und Migration auftreten, wirft wichtige Fragen über die Gefährdung der Grundrechte von Asylbewerbern auf. Insbesondere der Schutz der Rechte von Kindern und unbegleiteten Minderjährigen muss in den Mittelpunkt der Reformbestrebungen gestellt werden. Die Verantwortung für die Umsetzung der Dublin-Verordnung muss gerechter verteilt werden, und eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten ist unerlässlich, um die Herausforderungen kompetent und human zu bewältigen.