Gericht verurteilt Ex-Polizeipräsident: AfD-Äußerungen überschreiten Grenzen
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat den ehemaligen Polizeipräsidenten Kühme in seiner Neutralität kritisiert, nachdem er sich negativ zur AfD äußerte. Berufung kann in Lüneburg beantragt werden.

Gericht verurteilt Ex-Polizeipräsident: AfD-Äußerungen überschreiten Grenzen
Am 17. November 2025 sorgt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg für Aufregung in der Diskussion um die AfD und die Rolle der Polizei in Niedersachsen. Der frühere Oldenburger Polizeipräsident Johann Kühme hatte in einem Zeitungsinterview geäußert, dass die AfD „zur Gefahr für die innere Sicherheit“ werde und beschuldigte die Partei, Wahrheiten zu verdrehen sowie Lügen zu verbreiten. Diese klaren Aussagen haben nicht nur die politische Landschaf betroffen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich gezogen. Laut Stern hat das Gericht entschieden, dass Kühme hierbei gegen das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot verstoßen habe, da er seine Befugnisse teils überschritten habe.
Trotz dieser Rüge hat das Gericht klargestellt, dass Kühme grundsätzlich berechtigt ist, sich zu Themen der inneren Sicherheit und der Polizeiarbeit zu äußern. Das Urteil ist aber keineswegs rechtskräftig; die beteiligten Parteien können beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Zulassung zur Berufung beantragen. Diese Auseinandersetzung spiegelt die aktuelle hitzige Debatte wider, die auch im Bundestag geführt wird.
Politische Debatten und Sicherheitsfragen
In einer Parlamentsdebatte am 30. Januar 2025 berichtete der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Hess von der massiven Dysfunktionalität der deutschen Sicherheitsbehörden. Diese Äußerungen sind eingebettet in eine umfassende Diskussion über die innere Sicherheit in Deutschland. Die AfD präsentierte drei Anträge, die sich mit der Bekämpfung von Kriminalität und dem Vorgehen gegen IslamistInnen befassen. Der erste Antrag fordert eine nachhaltige Sicherstellung der inneren Sicherheit. Der zweite schlägt vor, eine europäische Gefährderdatei zu etablieren.
Die politisch gefärbten Äußerungen zu Sicherheitsfragen zeigen die unterschiedlichen Ansätze der Parteien auf, wobei die AfD eine harte Linie gegen Migration und Kriminalität propagiert. Der SPD-Abgeordnete Sebastian Fiedler bezeichnete die AfD sogar als „Vaterlandsverräter“, was die ohnehin angespannte Stimmung in der Debatte weiter anheizt. Auch andere Fraktionen kritisieren die AfD, während der CDU/CSU die Zustimmung zu Teilen der Anträge vorgeworfen wird.
Kritik an digitalen Dienstleistungen
Die angesprochenen Themen zeigen, wie vielschichtig die Diskussion rund um Sicherheit, Technologie und politische Äußerungen in Deutschland ist. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickeln wird und welche Entscheidungen sowohl in juristischer als auch in politischer Hinsicht getroffen werden.