Kollision in Uelzen: Notarztwagen und VW Golf – fünf Verletzte!

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In Uelzen kam es am 23.10.2025 zu einem Unfall zwischen einem Notarzt-Fahrzeug und einem VW Golf, bei dem fünf Personen leicht verletzt wurden.

In Uelzen kam es am 23.10.2025 zu einem Unfall zwischen einem Notarzt-Fahrzeug und einem VW Golf, bei dem fünf Personen leicht verletzt wurden.
In Uelzen kam es am 23.10.2025 zu einem Unfall zwischen einem Notarzt-Fahrzeug und einem VW Golf, bei dem fünf Personen leicht verletzt wurden.

Kollision in Uelzen: Notarztwagen und VW Golf – fünf Verletzte!

In Uelzen kam es am 23. Oktober 2025 um 14:40 Uhr zu einem folgenschweren Unfall auf der Bundesstraße 4, als ein Notarzt-Fahrzeug und ein VW Golf kollidierten. Der Einsatzwagen war auf einer Fahrtnotwendigkeit unterwegs und nutzte dabei sein Sonder- und Wegerecht. Bereits beim Wenden im zweispurigen Bereich kam es zur unerwarteten Kollision mit dem PKW, welcher den Notarzt überholte und somit zur Gefahr wurde.

Die Folgen waren schnell spürbar: Fünf Personen wurden leicht verletzt, darunter der Fahrer und der Beifahrer des VW Golf sowie drei Besatzungsmitglieder des Notarzt-Fahrzeugs. Der Gesamtschaden beläuft sich auf über 40.000 Euro. Aufgrund der Unfallaufnahme und den anschließenden Bergungsarbeiten musste die Bundesstraße teilweise gesperrt werden, was zu erheblichen Verkehrsbehinderungen führte. Die Polizei setzte sogar eine Drohne ein, um den Vorfall umfassend zu dokumentieren, während die Ermittlungen zur genauen Unfallursache andauern.

Sonderrechte im Straßenverkehr

Unfälle wie dieser werfen grundlegende Fragen zu den Rechten von Rettungsfahrzeugen im Straßenverkehr auf. Rettungswagen genießen gemäß § 35 der Straßenverkehrsordnung besondere Vorrechte, wenn es um Notfalleinsätze geht. Das bedeutet, sie dürfen trotz roter Ampeln und geltender Tempolimits fahren, um schnell Einsatzorte zu erreichen und Leben zu retten. Fahrer anderer Fahrzeuge sind verpflichtet, in Gegenwart eines Einsatzfahrzeugs Platz zu schaffen, wenn sie dessen Signale wahrnehmen können.

In diesem Fall ist jedoch die Anwendung dieser Regelungen auf den bevorstehenden Überholvorgang des VW Golf unklar. Manchmal sind Verkehrsteilnehmer unbeaufsichtigt und übersehen, dass ein Rettungswagen mit Blaulicht und Horn auf sich aufmerksam macht, was zu ungewollten Konflikten führen kann. Die Straßenverkehrsordnung stellt klar, dass solche Situationen besondere Sorgfalt erfordern, um zivilrechtliche oder strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden, besonders für Einsatzfahrzeuge.RUV und Rechtsdepesche teilen wertvolle Informationen zu diesen Regelungen.

Rechtliche Aspekte bei Notfalleinsätzen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Notfallsituationen sind komplex und die Thematik wird durch interessante Gerichtsurteile untermauert. So entschied ein Oberlandesgericht, dass selbst bei Verwendung von Blaulicht und Horn bei einem Unfall eine Sorgfaltsverletzung vorliegen kann. Dies geschah in einem Vorfall, wo ein verletzter PKW-Fahrer gegen die Vorankündigung des Einsatzwagens handelte. Details zu einem solchen Fall verdeutlichen, wie wichtig ein umsichtiges Handeln für alle Verkehrsteilnehmer ist. Ärzte, die in Notfällen auf Verkehrsvorschriften verzichten, könnten unter ganz anderen rechtlichen Gesichtspunkten agieren, hin und wieder auch im Namen eines rechtfertigenden Notstandes.

Der Unfall in Uelzen zeigt eindrücklich, dass Verkehrsregelungen und die damit verbundenen Rechte unter Umständen tragisch missverstanden werden können. Die Aufklärung über die Relevanz von Sonderrechten für Rettungsdienste sichert nicht nur die Sicherheit der Einsatzkräfte, sondern kann auch Schlimmeres verhindern. Die aktuelle Situation wird weiterhin überwacht und die Ermittlungen vorangetrieben, um ein umfassendes Bild zu gewinnen, wie es zu diesem Vorfall kommen konnte.Regional Heute hält die Zuhörer:innen über weitere Informationen auf dem Laufenden.