Gericht stoppt E-Scooter-Touren durch Bad Dürkheimer Weinberge!
E-Scooter-Touren in Bad Dürkheim untersagt: Gericht bestätigt, öffentliche Wege nur für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben.

Gericht stoppt E-Scooter-Touren durch Bad Dürkheimer Weinberge!
In der heutigen Zeit sind E-Scooter in vielen Städten ein alltäglicher Anblick, oft genutzt für die schnelle Fahrt zu kurzen Zielen. Doch die zunehmende Beliebtheit dieser elektrischen Tretroller bringt auch Herausforderungen mit sich. Gehwege werden blockiert, Unfälle häufen sich und die Gemüter sind sowohl in städtischen als auch ländlichen Gegenden erhitzt. Ein aktuelles Beispiel für die Komplikationen um E-Scooter bietet die Stadt Bad Dürkheim, wo ein Unternehmer E-Scooter-Touren durch malerische Weinberge anbieten wollte.
Wie Merkur berichtet, wurde das Vorhaben jedoch von der Stadt untersagt. Das Verwaltungsgericht Neustadt hat das Verbot bestätigt und aufgezeigt, dass Freizeitangebote ohne die erforderliche Genehmigung nicht akzeptiert werden. Die betreffenden Wege sind laut Verkehrszeichen ausschließlich für landwirtschaftlichen Verkehr Freigabe.
Rechtliche Bestimmungen und Argumente
Der Unternehmer argumentierte, seine gedrosselten E-Scooter mit maximal 6 km/h könnten als „Krankenfahrstühle“ eingestuft werden, was sie theoretisch überall fahren lassen würde, wo Fußgänger erlaubt sind. Das Gericht wies diese Argumentation jedoch zurück. Die entscheidenden Regeln liegen in der Gemeindeordnung sowie der Satzung der Stadt, die klar besagen, dass diese Wege der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten sind und nicht für gewerbliche Freizeitaktivitäten genutzt werden dürfen.
Die Stadt Bad Dürkheim betont die Wichtigkeit der öffentlichen Sicherheit und den Schutz der Interessen der Landwirte. Winzer äußern zudem Bedenken hinsichtlich einer möglichen erhöhten Unfallgefahr durch E-Scooter-Touren. Das Urteil zeigt deutlich, dass öffentliche Interessen in solchen Fällen schwerer wiegen als die wirtschaftlichen Ambitionen einzelner Unternehmer. Auch die Regelungen für die Nutzung von E-Scootern sind eindeutig: Auf Straßen und Radwegen dürfen sie bis zu 20 km/h fahren, während auf Gehwegen eine Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h gilt – wie N-AG feststellt.
Versicherung und Bußgelder
Darüber hinaus sind E-Scooter in Deutschland versicherungspflichtig. Nur mit einer gültigen Betriebserlaubnis dürfen sie auf öffentlichen Wegen genutzt werden. Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung verlangt eine Haftpflichtversicherung, die durch eine entsprechende Plakette nachgewiesen werden muss. Bußgelder für Verstöße können bis zu 500 Euro betragen, was die Benutzer dazu anregen sollte, sich an die Vorschriften zu halten. Auch ist das Fahren ohne Versicherungskennzeichen strafbar und wird mit 40 Euro geahndet, wie der ADAC informiert.
Zusammenfassend zeigt dieser Vorfall, wie wichtig klare Satzungen für die Nutzung öffentlicher Wege sind. Kommunen haben das Recht, die Nutzung ihrer Infrastruktur zu regulieren und sicherzustellen, dass diese nicht nur privatwirtschaftlichen Interessen dient, sondern vor allem dem Schutz der Allgemeinheit. Die Regelungen sind im Fluss und es wird spannend zu beobachten, wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für E-Scooter in der Zukunft weiter entwickeln.