Vogelgrippe breitet sich aus: Stallpflicht in Schleswig-Holstein!

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In Schleswig-Holstein gilt aufgrund der Vogelgrippe in mehreren Kreisen eine Stallpflicht für Geflügel, um die Ausbreitung zu verhindern.

In Schleswig-Holstein gilt aufgrund der Vogelgrippe in mehreren Kreisen eine Stallpflicht für Geflügel, um die Ausbreitung zu verhindern.
In Schleswig-Holstein gilt aufgrund der Vogelgrippe in mehreren Kreisen eine Stallpflicht für Geflügel, um die Ausbreitung zu verhindern.

Vogelgrippe breitet sich aus: Stallpflicht in Schleswig-Holstein!

Die Vogelgrippe breitet sich zurzeit in Deutschland aus und hat auch Schleswig-Holstein fest im Griff. In mehreren Kreisen wurden bereits weitreichende Stallpflichten für Geflügel erlassen, um einer weiteren Ausbreitung des Virus entgegenzuwirken. Wie ndr.de berichtet, gilt seit dem 28. Oktober eine Allgemeinverfügung im Kreis Pinneberg, gefolgt von Dithmarschen, wo seit dem 29. Oktober in bestimmten Risikogebieten eine Stallpflicht herrscht. Ab dem 30. Oktober sind zudem Betriebe im Kreis Stormarn mit ab 50 Tieren dazu verpflichtet, ihre Tiere im Stall zu halten.

Die Situation bleibt angespannt. Ab dem 1. November werden auch die Kreise Herzogtum Lauenburg und Segeberg sowie der Kreis Steinburg eine Stallpflicht für Betriebe mit 50 oder mehr Tieren einführen. So gilt beispielsweise auch in Nordfriesland, wo auf den Inseln, Halligen und in Risikogebieten bereits seit dem 29. Oktober Stallpflicht besteht. Hier müssen Betriebe mindestens 50 Tiere halten, um betroffen zu sein. Im restlichen Kreis ist dies zunächst nur für Gehege mit mehr als 500 Tieren der Fall.

Lage und Maßnahmen in Schleswig-Holstein

Das Landwirtschaftsministerium wie auch der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft äußern sich besorgt und fordern bundesweite Stallpflichten. Der Ministerium bezeichnet die Lage als ernst und sieht in der Stallpflicht eine mögliche Lösung, um die Verbreitung der Vogelgrippe zu bekämpfen. In Schleswig-Holstein sind inzwischen drei Betriebe von der Geflügelpest betroffen, mit insgesamt vier aktiven Fällen bei gehaltenen Tieren. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat zudem 72 Ausbrüche bei Wildvögeln registriert.

Ove Johannsen aus Nordfriesland gibt an, dass er seine Tiere seit Mitte Oktober im Stall hält und darauf vorbereitet ist, dass diese Maßnahmen notwendig sind. Es ist eine Zeit, in der Landwirte ihre finanziellen Einbußen mit ungewissem Einkommenspotenzial abwägen müssen. Die Stallpflicht sichert zwar Einnahmen, aber die freiwillige Stallhaltung führt oft zu einem Preisnachteil. Daher fordert Landwirtschaftsministerin Staudte höhere Entschädigungen für Tierhalter, um die wirtschaftlichen Folgen abzufedern.

Übertragung und Prävention

Die aktuelle Welle der Vogelgrippe, die auch als HPAIV (H5N1) bekannt ist, hat nicht nur Auswirkungen auf die Geflügelproduktion, sondern betrifft auch Wildvögel. Laut tagesschau.de sind allein in diesem Herbst in Deutschland bereits über 200.000 Tiere, darunter Hühner, Gänse, Enten und Puten, aufgrund von Ausbrüchen getötet worden. In Baden-Württemberg mussten etwa 15.000 Tiere aus einem einzigen Betrieb getötet werden. Auch Tausende Kraniche sind diesem Virus zum Opfer gefallen, was die besorgniserregende Situation noch verstärkt.

Der Bundeslandwirtschaftsminister hat daher zu verstärkten Schutzmaßnahmen aufgerufen. Die Hygieneregeln für Geflügelhalter sind strikter denn je zu beachten, und Privatpersonen sind angehalten, Kontakte zu erkrankten oder verendeten Wildvögeln zu meiden und diese Meldung den Behörden zu übergeben. Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, beantragt das Bundesministerium bei der EU, die Obergrenzen für Entschädigungszahlungen zu erhöhen, um die Betroffenen besser unterstützen zu können.

Angesichts dieser Entwicklungen bleibt das Ziel aller bisherigen Maßnahmen, weitere Ausbrüche beim Geflügel zu verhindern und Schäden in der Landwirtschaft abzuwenden. Die Anstrengungen der Behörden sind auf einem hohen Niveau, doch der Herbst-Vogelzug zeigt einmal mehr, wie herausfordernd die Situation sich gestalten kann.