Wenig Interesse an mobiler Schlachtung: Fördermittel bleiben ungenutzt!

Schleswig-Holstein startet Förderprogramm für mobile Schlachtungen, um Tierwohl und regionale Strukturen zu stärken. Anträge bis 31.08.2025.

Schleswig-Holstein startet Förderprogramm für mobile Schlachtungen, um Tierwohl und regionale Strukturen zu stärken. Anträge bis 31.08.2025.
Schleswig-Holstein startet Förderprogramm für mobile Schlachtungen, um Tierwohl und regionale Strukturen zu stärken. Anträge bis 31.08.2025.

Wenig Interesse an mobiler Schlachtung: Fördermittel bleiben ungenutzt!

In Schleswig-Holstein gibt es aktuell einen bemerkenswerten Trend in der Tierhaltung und -verarbeitung. Trotz einer erheblichen finanziellen Unterstützung von 300.000 Euro durch das Landwirtschaftsministerium kommen die mobilen Schlachtungen nicht so recht in Fahrt. Lediglich zwei Anträge wurden seit Beginn der Förderung im Juni 2024 eingereicht, was den Behörden Sorgen bereitet. So berichtet NDR. Es bleibt abzuwarten, ob die Frist für Anträge bis zum 31. August 2025 noch Nachschub ins System bringt.

Das Ziel dieser Maßnahme ist klar: Mehr Tiere sollen direkt im Stall geschlachtet werden, um stressige Transporte zu vermeiden und gleichzeitig die regionalen Strukturen zu fördern. In Schleswig-Holstein steht die Szene jedoch unter Druck, denn nur noch 80 Schlachtereien sind aktiv, darunter lediglich zwei größere Schlachthöfe. Die mobile Schlachtung könnte hier ein wichtiges Puzzlestück sein, um die Lücke zu füllen, die durch das Schließen vieler Landschlachtereien entstanden ist. Staatssekretärin Anne Benett-Sturies hebt hervor, dass durch mobile Schlachtungen sowohl Transparenz für die Verbraucher als auch ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet wird.

Herausforderungen der mobilen Schlachtung

Der Landwirt Hinrich Schramm aus Ahrensbök erlebt die Realität der mobilen Schlachtung hautnah. Seit vier Jahren betreibt er ein Schlachtmobil für Geflügel und hat dabei in der Anschaffung schon 100.000 Euro investiert. Er schlachtet jährlich etwa 20.000 Hühner vor Ort. Obwohl die Kunden die Transparenz schätzen und bereit sind, höhere Preise zu zahlen, macht das mobile Verfahren finanziell einen Schlag ins Wasser: Die Kosten sind im Vergleich zur industriellen Schlachtung mehr als doppelt so hoch. Schramm erhält 3,50 Euro pro geschlachtetes Huhn, was ihm zwar ein Auskommen sichert, aber keine hohen Gewinne verspricht.

Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, die durch EU-Vorschriften zur Hof- und Weideschlachtung seit 2021 in Kraft sind, können Halter von landwirtschaftlichen Nutztieren eine begrenzte Anzahl von Tieren auf ihrem eigenen Hof schlachten, sofern eine (teil-)mobile Schlachteinheit Teil eines zugelassenen Schlachthofs ist. Die Landwirtschaftsminister Werner Schwarz hat dies als Chance für die wirtschaftliche Entwicklung im ländlichen Raum erkannt und glaubt, dass sich der Aufwand bald auszahlen könnte.

Zukunftsaussichten für die mobile Schlachtung

Um das Interesse an mobilen Schlachtungen zu steigern, wird das Förderprogramm ab 2025 auch um die Schlachtung von Schweinen und Geflügel erweitert. Zudem können Schlachtunternehmen in Schleswig-Holstein im Rahmen dieser Förderung bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 40.000 Euro, erhalten. Doch die Anforderungen sind hoch: Ein Hygiene- und Nutzungskonzept ist entscheidend, und die Anwesenheit eines amtlichen Tierarztes während der Schlachtungen ist Pflicht.

Trotz der guten Ansätze und der vorhandenen Mittel bleibt der Erfolg der mobilen Schlachtungen eine Herausforderung. Um Antworten auf die Erwartungen der Verbraucher zu finden, bedarf es mehr als nur finanzieller Unterstützung. Den Betrieben ist es wichtig, ein gutes Händchen zu zeigen und die Möglichkeiten der mobilen Schlachtung voll auszuschöpfen. Für weitere Informationen und zur Antragstellung steht der Ansprechpartner Matthias Lau unter der Telefonnummer 0431 988 4975 sowie per E-Mail zur Verfügung. Wer sich intensiver mit den Themen Landwirtschaft und Tierhaltung auseinandersetzen möchte, kann sich an die bereitgestellten Informationen von Land Schleswig-Holstein und Landesregierung Schleswig-Holstein wenden.