Richter stoppt 1000-Euro-Strafe für längst abgerissenen Zaun in Neustrelitz!
Ein Bußgeldbescheid für einen nicht genehmigten Zaun in Neustrelitz sorgt für Aufsehen; das Gericht stellt das Verfahren ein.

Richter stoppt 1000-Euro-Strafe für längst abgerissenen Zaun in Neustrelitz!
Ein unerwartetes Gerichtsurteil sorgte jüngst für Aufregung in Neustrelitz: Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte scheiterte mit einem Bußgeldbescheid über 1000 Euro gegen einen Grundstückseigentümer, der einen nicht mehr existierenden Zaun errichtet hatte. Dieser Zaun, der zwischen Ende 2020 und Anfang 2021 auf einem Zufahrtsgrundstück entstand, wurde ursprünglich gebaut, um illegale Feiern von Jugendlichen auf einem angrenzenden ehemaligen Bahngelände zu unterbinden. Lärmbeschwerden, die von Anwohnern geäußert wurden, führten letzteendlich zu einer Strafanzeige durch die Stadtverwaltung. Trotz all dieser Umstände gewann der Mann sein Verfahren vor Gericht.
Richter Roland Träger stellte das Verfahren nach Paragraf 47 Absatz 2 des Ordnungswidrigkeitengesetzes ein, was für den Kläger eine überraschende Wendung darstellte. Der Landkreis bestand auf der 1000-Euro-Forderung, weil der Zaun ohne notwendige Naturschutz- und baurechtliche Genehmigungen errichtet worden war. Interessant ist, dass der Zaun mittlerweile zurückgebaut wurde und das Grundstück wieder der Stadt Neustrelitz übergeben wurde. Der Bürgermeister Andreas Grund hatte dem Geschäftsmann zuvor versprochen, sich um die Angelegenheit beim Landkreis zu kümmern.
Die Hintergründe des Zaun-Problems
Der umstrittene Zaun war eine Reaktion auf wiederholte nächtliche Ausschreitungen, die die nächtliche Ruhe der Anwohner stark beeinträchtigten. Doch die rechtliche Situation ist komplex, wie auch kanzlei-herfurtner.de erklärt. Grundstückseigentümer tragen Verantwortung für die Wartung der angrenzenden Infrastruktur und müssen die Verkehrssicherheit gewährleisten. Dazu gehören auch die Verpflichtungen, Hindernisse auf Gehwegen zu beseitigen und die Infrastruktur instand zu halten.
Hier kommen gesetzliche Bestimmungen und städtische Satzungen ins Spiel, die die Anliegerpflichten klar definieren. Der § 127 des Baugesetzbuches regelt beispielsweise die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für infrastrukturelle Maßnahmen. In diesem Fall könnte die Stadt Neustrelitz möglicherweise aufgefordert werden, den Bebauungsplan für das Gelände mit der ehemaligen Bahn-Berufsschule neu zu gestalten und zu erschließen, um künftige Missverständnisse zu vermeiden.
Der Weg in die Zukunft
Die Situation zeigt, dass eine gute Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden essenziell ist, um fruchtbare Lösungen zu finden. Anliegerpflichten gehen in der Regel über die äußere Einfriedung hinaus und umfassen auch die Pflege der Gehwege und Straßen, sei es im Sommer oder im Winter. Die Bürger sind gefordert, ihren Verpflichtungen nachzukommen, um Sicherheit und Ordnung zu fördern. Schließlich kann die Nichteinhaltung dieser Vorschriften mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
Die Stadt Neustrelitz hat die Chance, aus dieser Situation zu lernen. Vielleicht bringt ein neuer Bebauungsplan frischen Wind in die Entwicklung des Gebiets und sorgt dafür, dass die Anwohner in Zukunft weniger Anlass zur Beschwerde haben. Die Rückkehr eines Grundstücks an die Stadt könnte der erste Schritt in eine positive Richtung sein.