Bezahlkarten für Geflüchtete: Nordwestmecklenburg macht Fortschritte!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am

Am 31.10.2025 startet die Einführung von Bezahlkarten für Geflüchtete in Nordwestmecklenburg zur Verbesserung der sozialen Leistungen.

Am 31.10.2025 startet die Einführung von Bezahlkarten für Geflüchtete in Nordwestmecklenburg zur Verbesserung der sozialen Leistungen.
Am 31.10.2025 startet die Einführung von Bezahlkarten für Geflüchtete in Nordwestmecklenburg zur Verbesserung der sozialen Leistungen.

Bezahlkarten für Geflüchtete: Nordwestmecklenburg macht Fortschritte!

In Nordwestmecklenburg tut sich was: Seit Mitte Mai 2023 können geflüchtete Menschen in der Region mit Bezahlkarten ihre alltäglichen Einkäufe abwickeln. Die neue Regelung ersetzt die bisherigen Bargeldleistungen durch ein modernes Guthabensystem. Dies bedeutet nicht nur eine Erleichterung für die Betroffenen, sondern auch eine erhebliche Verbesserung der Nachverfolgbarkeit von Ausgaben. Diese Umstellung wurde jedoch nicht ohne Herausforderungen vollzogen.

Landrat Tino Schomann (CDU) äußerte sich kritisch gegenüber der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern und bemängelte, dass formelle Fehler die Einführung der Bezahlkarten aufgeschoben haben. Tatsächlich haperte es beim Vertragsabschluss mit dem Anbieter, was zu der Verzögerung führte, während andere Landkreise wie Schwerin oder Ludwigslust-Parchim bereits seit März respektive April 2023 auf diese Regelung setzen können. Erst am 30. September 2023 konnten bereits 453 aktive Bezahlkarten ausgegeben werden, mit Leistungen für insgesamt 549 Personen in der Region. Diese Karten können wie eine Girokarte genutzt werden und bieten den Vorteil, dass monatlich bis zu 50 Euro Bargeld kostenlos abgehoben werden können.

Schrittweise Einführung und Ausweitung

Aktuell sind vor allem neu zugewiesene Personen aus Erstaufnahmeeinrichtungen die Ersten, die von den Bezahlkarten profitieren. Langfristig ist jedoch geplant, diesen Service auf alle im Landkreis lebenden Asylbewerber auszudehnen. Ziel ist es, bis Ende des dritten Quartals 2025 die vollständige Umstellung von Bargeldleistungen auf die Bezahlkarten zu realisieren. In der Praxis heißt das, dass jeder, der im Asylverfahren ist und Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz hat, in Zukunft die Bezahlkarte nutzen kann.

Eine Herausforderung bei der Einführung ist jedoch die generelle Kritik an der Festlegung des Bargeldabhebungslimits. Bei maximal 50 Euro pro Monat und Haushaltsperson bleiben viele Asylbewerber unter dem für ihre grundlegenden Bedürfnisse erforderlichen Betrag. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim berichtet hingegen von positiven Erfahrungen bei der monatlichen Überweisung der Asylbewerberleistungen direkt auf die Konten der Betroffenen.

Die Situation von Geflüchteten in Nordwestmecklenburg

Die Bezahlkarten stellen für die geflüchteten Menschen in Nordwestmecklenburg einen Fortschritt dar, auch wenn es noch einiges zu verbessern gilt. Schomann hebt hervor, dass eine frühere eigenständige Umsetzung viel schneller hätte realisiert werden können und dass die Verfügbarkeit der Bezahlkarte im Vergleich zu anderen Landkreisen hinterherhinkt. Faktoren wie diese zeigen, dass in der Zukunft noch viel an der Optimierung der Unterstützung für Geflüchtete in der Region gearbeitet werden darf.

Insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich das System weiter entwickeln wird und welche weiteren Schritte für die Verbesserung der Lebensqualität für die geflüchteten Menschen umgesetzt werden können.