Brutales Schächten: Heidschnucken in Watenbüttel getötet!

Brutales Schächten: Heidschnucken in Watenbüttel getötet!

Watenbüttel, Deutschland - Am Sonntag, dem 13. Juli, ereignete sich ein erschütternder Vorfall auf einer Weide bei Watenbüttel, wo sechs Heidschnucken brutal getötet wurden. Die Eingeweide der Tiere wurden am Rand der Schafkoppel zurückgelassen und nur ein Jungtier überlebte mit schweren Schnittverletzungen an der Kehle, das später beim Tierarzt erlöst werden musste. Der Landwirt Christoph Meyer ist entsetzt und vermutet, dass die Tiere geschächtet wurden, was durch die Art der Verletzungen untermauert wird. Schächten ist in Deutschland jedoch strengstens verboten, was die Polizei zu einer Ermittlung wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und Diebstahls veranlasst hat. Ein Strafverfahren wurde bereits eingeleitet, da die Behörden davon ausgehen, dass das Geschehen auf menschliches Handeln zurückzuführen ist, wie Land und Forst berichtet.

Die betroffene Weide ist nur wenige Hundert Meter von der Ortseinfahrt Watenbüttel entfernt und wird durch einen hüfthohen Draht- und Metallzaun gesichert. Zudem bietet ein zwei Meter hohes Maisfeld Sichtschutz, sodass die Schafskoppel nicht von der Straße aus einsehbar ist. Diese Umstände werfen Fragen auf, wie die Täter ungestört agieren konnten.

Säuglingsschlachtung und Tierschutz

Das Schächten ist ein rituelles Schlachtverfahren, das im Islam und Judentum praktiziert wird. Leider sorgt diese Methode immer wieder für Diskussionen über den Tierschutz. In Deutschland müssen Tiere vor dem Schlachtvorgang betäubt werden, um das Leiden zu minimieren. Laut dem deutschen Tierschutzgesetz ist das Schächten nur unter strengen Regelungen erlaubt, bei denen Fachkenntnisse erforderlich sind. Dabei sind die Schlachthöfe verantwortlich, dafür zu sorgen, dass die Tierschutzstandards eingehalten werden. Obwohl einige Kritiker anmerken, dass das Schächten ohne vorherige Betäubung Schmerzen und Stress für die Tiere verursacht, sehen Befürworter es als humane Tradition, solange es fachgerecht durchgeführt wird, so tierschutzgesetz.net.

Halal, was aus dem Arabischen stammt und „rein“ bedeutet, ist eng verbunden mit den Vorschriften der rituellen Schlachtung. Während einige Gemeinden vor der Schlachtung eine Betäubung akzeptieren, ist die Sichtweise nicht einheitlich. Halal-Fleisch darf nicht von Schweinen stammen, kein Blut enthalten und muss aus ritueller Schlachtung kommen, jedoch ist der Begriff nicht geschützt, wie man auf der Seite des Tierschutzbundes nachlesen kann.

Die schockierenden Ereignisse bei Watenbüttel werfen nicht nur Fragen zur Sicherheit der Tiere auf, sondern auch zur Einhaltung des Tierschutzes und den religiösen Praktiken der rituellen Schlachtung. Der Konflikt zwischen dem Schutz von Tieren und der Wahrung religiöser Traditionen bleibt eine Herausforderung, die die Gesellschaft weiterhin beschäftigen wird.

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OrtWatenbüttel, Deutschland
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