Weihnachtsmärkte: Vorzeitige Öffnung sorgt für Ärger am Totensonntag!

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Erfahren Sie alles über den Totensonntag: Tradition, Weihnachtsmärkte und neue Regelungen für besinnliche Feiern in Deutschland.

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Erfahren Sie alles über den Totensonntag: Tradition, Weihnachtsmärkte und neue Regelungen für besinnliche Feiern in Deutschland.

Weihnachtsmärkte: Vorzeitige Öffnung sorgt für Ärger am Totensonntag!

In den letzten Jahren wird immer wieder laut darüber diskutiert, wann die Weihnachtsmärkte eigentlich richtig öffnen dürfen. Ein Thema, das dabei immer wieder aufkommt, ist der Totensonntag. Dieser besondere Gedenktag, auch bekannt als Ewigkeitssonntag, ist der letzte im Kirchenjahr und fällt auf den letzten Sonntag vor den Adventssonntagen. Er wird von vielen evangelischen Christen genutzt, um der im vergangenen Jahr verstorbenen Angehörigen zu gedenken, und wird daher als “stillen Feiertag” bezeichnet, an dem fröhliche Veranstaltungen, wie Weihnachtsmärkte, klassischerweise nicht stattfinden dürfen. Hierzu berichtet watson.de, dass die offizielle Regelung eigentlich besagt, dass Weihnachtsmärkte erst nach dem Totensonntag öffnen sollten.

Diese Regelung wird jedoch nicht immer befolgt. Immer mehr Weihnachtsmärkte eröffnen bereits im Oktober, was von der evangelischen Kirche kritisch gesehen wird. So äußert der Bonner Pfarrer Oliver Ploch Bedenken, dass die vorzeitige Eröffnung die Besinnung am Totensonntag stören könnte. In vielen Kirchen werden an diesem Tag die Namen der Verstorbenen genannt, und Gräber werden liebevoll geschmückt, während öffentliche Veranstaltungen untersagt sind.

Besonderheiten des Totensonntags

Wie auch der ndr.de betont, fällt der Totensonntag immer zwischen den 20. und 26. November. Im Jahr 2024 fiel er beispielsweise auf den 24. November. Diesen Tag begehen Christen mit Besinnung, und das Ausrichten von fröhlichen Festen an diesem Tag ist nicht gestattet. Die Ursprünge des Ewigkeitssonntags stammen noch aus der Zeit der Reformation; König Friedrich Wilhelm III. von Preußen führte ihn damals ein.

Die Regelungen im Zusammenhang mit diesem stillen Feiertag sind je nach Bundesland unterschiedlich. In Niedersachsen ist es beispielsweise vorgeschrieben, dass Veranstaltungen 24 Stunden zuvor eingestellt werden, während in Schleswig-Holstein Weihnachtsmärkte von 6 bis 20 Uhr geschlossen bleiben müssen. Tätigkeiten, die dem Charakter des Tages nicht entsprechen, sind also nicht erlaubt.

Alternativen zu Weihnachtsmärkten

Für all jene, die vor dem Totensonntag in festliche Stimmung kommen möchten, bieten sich die sogenannten Wintermärkte an. Diese eröffnen häufig schon früher und sind über die gesamte Adventszeit geöffnet, da sie nicht die gleichen Restriktionen wie Weihnachtsmärkte haben. Trotz der Bezeichnung als Weihnachtsmarkt ist es somit nicht korrekt zu sagen, dass diese bundesweit umbenannt wurden, um Rücksicht auf Anders- oder Nichtgläubige zu nehmen.

Wer also Lust auf Glühwein, gebrannte Mandeln und festliche Stimmung hat, der sollte sich auf die Suche nach einem nahen Wintermarkt machen. Diese Märkte können eine willkommene Ausweichmöglichkeit bieten, während der Totensonntag den Raum für Besinnung und Andacht lässt – für die, die das möchten.