Stallpflicht in Niedersachsen: Vogelgrippe bedroht Geflügelhalter!
In Oldenburg und 14 Landkreisen Niedersachsens gilt ab sofort Stallpflicht für Geflügel aufgrund der Vogelgrippe.

Stallpflicht in Niedersachsen: Vogelgrippe bedroht Geflügelhalter!
In Niedersachsen herrscht derzeit Alarmstimmung, denn die Vogelgrippe breitet sich aus. Seit dem 29. Oktober 2025 gelten in mehreren Landkreisen Stallpflichten für Geflügel, nachdem verschiedene Ausbrüche der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) gemeldet wurden. Agrarministerin Miriam Staudte gab in Hannover bekannt, dass es unter anderem in 14 Landkreisen sowie der Region Hannover und der Stadt Oldenburg zu umfassenden Stallpflichten kommt. Dabei sind vor allem Haltungen mit mehr als 50 Tieren betroffen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Ausbreitung der Tierseuche einzudämmen, die nicht nur Freilandhaltungen, sondern auch Ställe gefährdet, wie die Ministerin betont. Der Wechsel von Freiland- zu Stallhaltung kann dabei eine große Belastung für die Tiere darstellen, die für ihr Wohlbefinden unter Umständen negative Folgen haben kann.
Besonders betroffen sind die Landkreise Emsland, Grafschaft Bentheim, Cloppenburg, Oldenburg, Ammerland, Vechta, Diepholz, Nienburg, Celle, Gifhorn, Uelzen, Heidekreis, Harburg und Stade. Zudem haben einige Landkreise wie Rotenburg/Wümme, Peine, Wolfenbüttel und Salzgitter individuelle Anordnungen getroffen. Im Landkreis Osnabrück wird derzeit jedoch keine Stallpflicht verhängt, da die Risikobewertung kontinuierlich überprüft wird. Hier wird auf die Bedeutung von Biosicherheitsmaßnahmen verwiesen, um die Gefahr von Vogelgrippe-Ausbrüchen zu minimieren.
Aktuelle Ausbrüche und Maßnahmen
In Niedersachsen wurden seit Oktober insgesamt 11 HPAI-Ausbrüche registriert, was die Aufmerksamkeit der Behörden weckt. Der Landkreis Cloppenburg hat seine Stallpflicht ab 50 Tieren eingeführt, während im Landkreis Gifhorn ebenfalls seit kurzer Zeit eine Aufstallung gilt. Auf die Situation aufmerksam machen auch die kürzlich bestätigten Fälle im Landkreis Stade. Die dortigen Veterinärämter raten zur erhöhten Wachsamkeit und fordern Geflügelhalter auf, ihre Biosicherheitsvorkehrungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu verschärfen.
Ein Sprecher des Landkreises Osnabrück, Henning Müller-Detert, hebt hervor, dass Erfahrungen aus den Vorjahren zeigen, dass es auch ohne Stallpflicht keine vermehrten Ausbrüche in den Geflügelbeständen gab. Dies unterstreicht die Wichtigkeit der Biosicherheitsmaßnahmen, die über die Stallpflicht hinausgehen. Informationen dazu sowie ein Biosicherheitskonzept sind auf der Webseite des Landkreises Osnabrück abrufbar.
Aufruf zur Wachsamkeit
Angesichts der alarmierenden Situation wurde auch dazu aufgerufen, Meldungen über tote Wildvögel umgehend an die Veterinärdienste weiterzuleiten. In Niedersachsen liegt ein hohes Risiko für den Eintrag des HPAIV H5 in die Geflügelhaltungen vor, was die Dringlichkeit von präventiven Maßnahmen unterstreicht. Das Virus ist sowohl bei Wildvögeln als auch in kommerziellen Geflügelhaltungen aktiv, und im Umgang ist große Vorsicht geboten. Besonders betroffene Tiere wie Kraniche zeigen zentrale Störungen, was die Notwendigkeit intensiven Monitorings verdeutlicht.
Die Situation bleibt angespannt und vielschichtig. Die Landesregierung, unterstützt durch die Gesundheitsbehörden, beobachtet die Entwicklungen genau und wird weiterhin die Öffentlichkeit und die betroffenen Tierhalter über erforderliche Maßnahmen informieren. So gefährlich die aktuelle Lage auch ist, Hochkonjunktur für die Biosicherheitspraktiken ist also angesagt. Sichere Haltungen beginnen schließlich bei gut informierten und handlungsbereiten Geflügelhaltern.
Für weiterführende Informationen über die Geflügelpest und die derzeitige Lage in Niedersachsen, verweisen wir auf die Artikel von stern.de, noz.de und auf die offizielle Informationsseite von tierseucheninfo.niedersachsen.de.