Freispruch nach Nötigung: Ältere Dame bleibt auf schlechten Stromvertrag sitzen!

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In Vechta wurde ein 34-Jähriger wegen Nötigung und Urkundenfälschung freigesprochen, trotz moralischer Bedenken.

In Vechta wurde ein 34-Jähriger wegen Nötigung und Urkundenfälschung freigesprochen, trotz moralischer Bedenken.
In Vechta wurde ein 34-Jähriger wegen Nötigung und Urkundenfälschung freigesprochen, trotz moralischer Bedenken.

Freispruch nach Nötigung: Ältere Dame bleibt auf schlechten Stromvertrag sitzen!

In einem bemerkenswerten Fall, der das Gemüt der beteiligten Parteien stark bewegt hat, wurde ein 34-Jähriger in Vechta wegen Nötigung und Urkundenfälschung angeklagt. Die Geschichte dreht sich um eine 77-jährige Frau aus Visbek, die im vergangenen April ungewollt in eine schwierige Situation geriet. Der Angeklagte gehörte einer Drückerkolonne an, die Stromverträge vermittelte und hatte die Seniorin an ihrer Haustür angesprochen, wo er sie schließlich dazu drängte, ihm den Zutritt zu gewähren.

Die Seniorin wollte anfangs den Mann nicht hereinlassen, wurde jedoch schließlich überredet. Überraschenderweise führte der Angeklagte ihre Hand über ein Formular, das sich als Tablet entpuppte. Diese Vorgehensweise, die den Anschein erweckte, als hätte sie dem Vertrag zugestimmt, hinterließ bei ihr ein Gefühl der Zwangsläufigkeit. Die Frau konnte sich später nicht mehr an die Details des Formulars erinnern, was die Bedenken ihrer Angehörigen verstärkte.

Rechtsstreit und moralische Bedenken

Als die Tochter der Seniorin von dem Vorfall erfuhr, war sie verständlicherweise empört. Die Familie versuchte vergebens, den Vertrag bei „eon“ zu widerrufen, was jedoch nicht gelang. In der Konsequenz musste die Seniorin einen neuen Vertrag bei der EWE abschließen, und das zu erheblich ungünstigeren Bedingungen. Trotz dieser überwältigenden Umstände wies der Angeklagte die Vorwürfe zurück und behauptete, die Seniorin hätte alles gewollt und verstanden.

Der Staatsanwalt beantragte schließlich einen Freispruch für den Angeklagten, was am Ende auch vom Gericht erwirkt wurde, obwohl es gewisse Zweifel an der Aussage der Seniorin gab. Als der Richter den Angeklagten eindringlich aufforderte, von ähnlichen Machenschaften Abstand zu nehmen, war die Seniorin erleichtert, dass der Prozess nun zu Ende war. Dennoch hinterließen der Gerichtstermin und die gesamte Situation bei ihr Schlafprobleme.

Die rechtlichen Hintergründe

In diesem Kontext ist interessant zu wissen, dass Nötigung und Urkundenfälschung zu den sogenannten Offizialdelikten zählen, die von Amts wegen verfolgt werden; ein Strafantrag ist also nicht notwendig. Fachanwalt.de erklärt, dass solche Delikte in den meisten Fällen schwerwiegende Folgen nach sich ziehen können, da sie die persönliche Integrität und das Vertrauen der Bürger betreffen.

Die Einteilung im Strafgesetzbuch (StGB) unterscheidet zwischen Verbrechen und Vergehen, wobei Urkundenfälschung als Vergehen aufgeführt ist. Aber hier liegt der Teufel im Detail, denn je nach Umstand kann es sich um eine schwerwiegendere Tat handeln, die mit höheren Strafen geahndet wird. Jura individuell liefert tiefergehende Einblicke in die verschiedenen Deliktsarten und deren rechtliche Konsequenzen.

Abschließend bleibt zu sagen, dass dieser Fall nicht nur rechtliche Fragen aufwirft, sondern auch moralische, da es um das Wohl von schutzbedürftigen Menschen geht und wir alle ein gute Händchen dabei haben sollten, unser Umfeld zu schützen.