VW-Mitarbeiter in Aufruhr: Rückforderungen und Prämienfrust am Werk!
Wolfsburg: VW-Mitarbeiter erheben Rückforderungsansprüche auf Prämien. Tarifverhandlungen sichern Arbeitsplätze trotz Unsicherheiten.

VW-Mitarbeiter in Aufruhr: Rückforderungen und Prämienfrust am Werk!
In der aktuellen Situation bei Volkswagen gibt es einige hitzige Diskussionen unter den Mitarbeitern, insbesondere wenn es um die Prämienzahlungen und die jüngsten Änderungen im Haustarifvertrag geht. Viele Beschäftigte fühlen sich ungerecht behandelt, nachdem die Jubiläumsprämien für 25 und 35 Jahre Zugehörigkeit zum Unternehmen weggefallen sind, wie news38 berichtet. Im Gegenzug wurden gestaffelte Prämienzahlungen eingeführt, die in Einmalzahlungen umgewandelt wurden: 6.000 Euro für 25 Jahre und 12.000 Euro für 35 Jahre. Diese Umstellung sorgte für Ernüchterung, besonders als einige Mitarbeiter im Dezember 2024 bereits „Treueprämien“ von über 18.000 Euro erhalten hatten, nur um dann im Januar 2025 zu erfahren, dass sie dieses Geld zurückzahlen müssen.
Die IG Metall hat den Unmut der Mitarbeiter bestätigt, da viele von den Rückforderungen, die in Übereinstimmung mit dem neuen Tarifvertrag seit January 2025 gefordert werden, betroffen sind. Ein Mitarbeiter äußerte seine Frustration darüber, dass die Prämien bereits ausgegeben und zur Seite gelegt worden waren, und es ist unklar, wie viele von diesen Rückforderungen tatsächlich betroffen sind. Ein Fall landete bereits vor dem Amtsgericht Kassel, wo VW zur Rückzahlung von 2.089 Euro an den Kläger verurteilt wurde. Das Gericht entschied, dass der Kläger nicht mit rückwirkenden Tarifänderungen rechnen musste, jedoch hat VW bereits Berufung gegen dieses Urteil eingelegt.
Tarifverhandlungen und Beschäftigungssicherheit
Der Streit über die Prämienzahlungen geht Hand in Hand mit den jüngsten Tarifverhandlungen, die von der IG Metall und den Beschäftigten intensiv geführt wurden. Nach über 70 Stunden Verhandlungen konnte ein umfassender Tarifabschluss erzielt werden, der Werksschließungen und einen massiven Arbeitsplatzabbau bei Volkswagen abwendete, wie die IG Metall auf ihrer Webseite mitteilt. Rund 100.000 Beschäftigte haben an zwei Warnstreiktagen gegen die Kürzungspläne des VW-Vorstands protestiert. Das neue Tarifabkommen sichert die Arbeitsplätze bis Ende 2030, wobei betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen sind, solange die Vereinbarungen in Kraft bleiben.
Die Streitigkeiten um Prämien zahlten sich auch auf die zukünftige Struktur des Unternehmens aus. Volkswagen kündigte die seit 1994 geltende Beschäftigungssicherung, was bedeutet, dass betriebsbedingte Kündigungen frühestens ab Juli 2025 möglich sind. Dabei wurden auch wichtige Vereinbarungen wie die Übernahmegarantie für Auszubildende und Regelungen für Leiharbeit gekündigt. Betriebsratschefin Daniela Cavallo hat jedoch betont, dass sie sich gegen betriebsbedingte Kündigungen zur Wehr setzen wird. Falls bis Juni 2025 keine Einigung erzielt wird, könnten die Kosten für Volkswagen erheblich steigen, und der alte Tarifvertrag würde wieder in Kraft treten.
Perspektiven und Zukunftsplanung
Zusätzlich zu den Herausforderungen in den Tarifverhandlungen sieht sich Volkswagen mit der Notwendigkeit konfrontiert, klare Zukunftsperspektiven zu entwickeln. Ein dauerhafter Entgeltplus für die Tochterunternehmen wurde vereinbart, und die Ausbildungsvergütungen sollen ab März 2025 um 140 Euro je Ausbildungsjahr erhöht werden. Ausbildungsplätze und Stellen für dual Studierende sind ebenfalls in Aussicht. Volkswagen plant, eine umfassende Grundlage zu schaffen, um sowohl die bestehenden Beschäftigten abzusichern als auch zukünftige Arbeitskräfte zu gewinnen. Das Ziel ist es, einen Fahrplan für die Werkssicherung in verschiedenen Standorten zu erarbeiten, um die Produkte und die Wertschöpfung im Unternehmen langfristig zu sichern.
Ab dem 1. Januar 2031 wird die Entgelttabelle um 5 Prozent erhöht. Diese umfassenden Maßnahmen sind Teil eines größeren Plans zur Sicherung und Stabilisierung des Unternehmens und sind ein Versuch, das Vertrauen der Mitarbeiter zurückzugewinnen.